Sie wollen Ihre Lieben in guten Händen wissen?
In unserer schnelllebigen und global gewordenen Gesellschaft, wird es zu einer immer größeren Herausforderung sich um älter werdende Angehörige zu kümmern und ihnen ein sozial erfülltes, geborgenes Leben zu ermöglichen.
Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist nicht nur für zukünftige Bewohnende ein einschneidendes Lebensereignis. Auch für An- und Zugehörige stellt dieser Schritt oft eine besondere Herausforderung dar. Wir möchten Sie dabei so gut wie möglich unterstützen. Unser Personal steht Ihnen bei Fragen oder Unklarheit jederzeit zur Verfügung.


Pflegebedürftigkeit, was nun?
Setzen Sie sich mit dem zuständigen Versicherungsträger in Verbindung. Das ist jene Stelle, die Ihnen auch die Pension ausbezahlt, in den meisten Fällen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrem Versicherungsträger gestellt haben, beauftragt dieser den Sachverständigen (einen Arzt oder diplomierte Pflegefachkraft) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den Sachverständigen. Bitten Sie Ihre Vertrauensperson (z.B. Pflegeperson) bei der Begutachtung anwesend zu sein. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen. Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und gerne an uns wenden.
Kosten Pflegewohnheim
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegewohnheim sind grundsätzlich selbst zu bezahlen. Mindestens 20% Ihrer Pension sowie der 13. und 14. Monatsbezug bleiben dabei jedoch unangetastet. Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als Ihre Einkünfte, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein.
Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Anträge auf (Rest)-Kostenübernahme liegen z.B. bei allen Gemeindeämtern auf und müssen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (in Graz: Magistrat) eingereicht werden.
Höhe des Pflegegeldes
Pflegebedarf in Stunden pro Monat
Pflegestufe
Betrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden
1
€ 200,80
Mehr als 95 Stunden
2
€ 370,30
Mehr als 120 Stunden
3
€ 577,00
Mehr als 160 Stunden
4
€ 865,10
Mehr als 180 Stunden, ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand liegt vor, wenn:
· dauernde Bereitschaft (nicht dauernde Anwesenheit) einer Pflegeperson oder
· regelmäßige Nachschau durch eine Pflegeperson in relativ kurzen, jedoch planbaren Zeitabständen (mindestens auch eine einmalige Nachschau in den Nachtstunden) oder
· mehr als 5 Pflegeeinheiten, davon auch 1 in den Nachtstunden, erforderlich sind.
5
€ 1.175,20
Mehr als 180 Stunden:
6
€ 1.641,10
Mehr als 180 Stunden:
7
€ 2.156,60
Montag
- 08:30 – 16:00 Uhr
Dienstag
- 08:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch
- 08:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag
- 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag
- 08:30 – 14:30 Uhr
Besuche sind Montag bis Sonntag tagsüber jederzeit erwünscht. Spezifische Besuchswünsche (z.B.: bei besonderen Situationen) ermöglichen wir Ihnen gerne nach Absprache mit der Wohnbereichsleitung.